
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinspargesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch von Gebäuden vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und in gesonderten Fällen auch für Betriebsgebäude.
Die EnEV enthält - neben Bestimmungen zum Energieausweis - energetische Mindestanforderungen für Neubauten, für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude, für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie für die Warmwasserversorgung.
Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.
Das Bundeskabinett hat die Novelle zur EnEV 2009 mit den Maßgaben des Bundesrats vom 6. März 2009 beschlossen. Die Änderungsverordnung und damit die EnEV 2009 tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
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Die im BAU-SV.NET zusammengeschlossenen Sachverständigen sind ein überregionales Netzwerk von öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.
Das Sachverständigennetzwerk veranstaltet regelmäßig 2x im Jahr Seminare an wechselnden Orten, in denen die Mitglieder über aktuelle Themen referieren und ihre Erfahrungen bei der Bearbeitung von Gutachten austauschen.
Zu ausgewählten Themen werden auch externe Referenten eingeladen.
Das diesjährige Frühjahrstreffen fand vom Freitag, 16.3. […]
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